- Befangenheit
- Verklemmtheit; Unsicherheit; Hemmung; Gehemmtheit; Schüchternheit; Voreingenommenheit; Vorbehalt; Vorurteil; Ressentiment; Verzerrung
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Be|fan|gen|heit [bə'faŋənhai̮t], die; -:1. das Befangensein; Gehemmtsein; Verlegenheit:wegen seiner Befangenheit begann er eine Verhaltenstherapie.2. (bes. Rechtsspr.) das Parteiischsein; fehlende Objektivität:die Richterin wurde wegen Befangenheit abgelehnt.* * *
Be|fạn|gen|heit 〈f. 20; unz.〉1. Schüchternheit, Verlegenheit2. 〈Rechtsw.〉 Voreingenommenheit, Parteilichkeit● er hat seine \Befangenheit völlig abgelegt; ihre \Befangenheit löste sich allmählich; eine Gerichtsperson wegen \Befangenheit ablehnen* * *
Be|fạn|gen|heit, die; -, -en:1. das Befangen-, Gehemmtsein; Verlegenheit:seine B. ablegen, nicht loswerden.2. (bes. Rechtsspr.) das Befangen-, Parteiischsein; Voreingenommenheit:einen Antrag auf B. gegen jmdn. stellen, einen Richter wegen B. ablehnen.* * *
Befangenheit,Recht: Parteilichkeit eines Beamten oder Richters hinsichtlich einer von ihm zu treffenden Entscheidung, Ablehnung, Ausschließung.* * *
Be|fạn|gen|heit, die; -: 1. das Befangen-, Gehemmtsein; Verlegenheit: seine B. ablegen, nicht loswerden; Die B., in die mich die Besitzerfamilie Lein beim Abendessen durch ihre nahe Anwesenheit gestürzt hatte, löste sich ... auf (Innerhofer, Schattseite 7). 2. (bes. Rechtsspr.) das Befangen-, Parteiischsein; Voreingenommenheit: einen Zeugen, Richter wegen B. ablehnen; der Antrag der Verteidigung, den Medizinalrat Dr. Braun als Sachverständigen wegen Besorgnis der B. abzulehnen (Spiegel 37, 1966, 42).
Universal-Lexikon. 2012.